Alle Unterkunftspreise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe (LG Nr. 9 vom 16.05.2012), die ab 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird.
Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 des Landesgesetzes pro Übernachtung und pro Person ab 14 Jahren in folgendem Ausmaß bestimmt: